Änderung der VO zum FKZ 800.000

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 3102110.6.2021

Verordnung des BMF, mit der die Verordnung gem § 3b Abs 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis € 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines FKZ 800.000), BGBl II 2020/497 idF BGBl II 2021/73, geändert wird

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