Änderung der VO zur elektronischen Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 3067330.3.2021

Verordnung des BMF mit der die Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde iZm Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus, BGBl II 2020/158, Rechtsnews 28909, idF BGBl II 2021/5, Rechtsnews 30223, geändert wird.

BGBl II 2021/129, ausgegeben am 26. 3. 2021

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