Änderung der VO zur elektronischen Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde

Bearbeiter: Birgit BlöchlRechtsnews 302238.1.2021

VO des BMF mit der die Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (BGBl II Nr 2020/158, Rechtsnews 28909, idF BGBl II Nr 2020/359) geändert wird

BGBl II 2021/5, ausgegeben am 7. 1. 2021

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