Änderung der VO zur elektronischen Einreichung von Anbringen

Bearbeiter: Birgit BlöchlRechtsnews 302218.1.2021

Änderung der Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus, BGBl II Nr 2020/121, Rechtsnews 28825, idF BGBl II 2020/416

BGBl II 2021/4, ausgegeben am 7. 1. 2021

Mit dieser VO wird die Möglichkeit Anbringen iSd § 85 BAO per E-Mail einzubringen, in folgenden Fällen bis 31. 3. 2021 verlängert bzw neu geschaffen:

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