Änderung der Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis € 800.000,-

Bearbeiter: Birgit BlöchlRechtsnews 302198.1.2021

VO des BMF, mit der die VO des BMF gemäß § 3b Abs 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis € 800.000,- durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines FKZ 800.000, BGBl II 2020/567, Rechtsnews 30112) geändert wird

BGBl II 2020/610, ausgegeben am 28. 12. 2020

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