VO über die Gewährung eines Verlustersatzes

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 3011317.12.2020

VO des BMF gem § 3b Abs 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines Verlustersatzes),

BGBl II 2020/568 , ausgegeben am 16. 12. 2020

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