RL über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis € 800.000,-

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 2998424.11.2020

VO des BMF gemäß § 3b Abs 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis € 800.000,- durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines FKZ 800.000)

BGBl II 2020/497, ausgegeben am 23. 11. 2020

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