Änderung der VO zur elektronischen Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 2953814.8.2020

FinStrG: § 56 Abs 2

Verordnung des BMF mit der die Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde iZm Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus, BGBl II 2020/158, Rechtsnews 28909, geändert wird

BGBl II 2020/359, ausgegeben am 13. 8. 2020

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte