FinStrG: § 56 Abs 2
Verordnung des BMF mit der die Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde iZm Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus, BGBl II 2020/158, Rechtsnews 28909, geändert wird
BGBl II 2020/359, ausgegeben am 13. 8. 2020