EStG: § 15
Da die Einspeisung der CO2-Emissionswerte nach dem WLTP-Verfahren in die Genehmigungsdatenbank bzw Zulassungsdatenbank erst mit 31. 3. 2020 finalisiert werden kann, wird in der vorliegenden Info des BMF in Ergänzung zur Info vom 13. 2. 2019, BMF-010222/0011-IV/7/2019, Rechtsnews 26860, die Vorgangsweise hinsichtlich der Ermittlung des Sachbezugswerts im Jahr 2020 dargestellt.