EStG: § 16, § 20, § 33
In § 16 Abs 1 Z 6 lit g EStG 1988 wurde durch das Steuerreformgesetz 2020, BGBl I 2019/103, gesetzlich klargestellt, dass auch die elektronische Übermittlung des amtlichen Formulars an den Arbeitgeber möglich ist. Aus diesem Grund wird nun auch die Pendlerverordnung insofern geändert, dass eine elektronische Übermittlung des Ergebnisses des Pendlerrechners an den Arbeitgeber möglich ist (§ 3 Abs 6 Pendlerverordnung).