UVP-Verfahren: Parteistellung einer Bürgerinitiative?

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 2632615.11.2018

UVP-G 2000: § 19

Das innerstaatliche Recht unterscheidet hinsichtlich der Verfahrensbeteiligung einer Bürgerinitiative zwischen der Einräumung der Parteistellung im „ordentlichen“ UVP-Verfahren und der Einräumung einer bloßen Beteiligtenstellung mit Recht auf Akteneinsicht im vereinfachten Verfahren.

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