BGBl I 2017/73, ausgegeben am 19. 6. 2017
Schwerpunkt der Novelle sind va diverse Änderungen bei den Kammerumlagen, die überwiegend der Entlastung der Kammermitglieder dienen sollen. Die Änderungen treten im Wesentliche mit 20. 6 .2017 in Kraft, § 122 und § 123 WKG (betr die Umlagen) allerdings erst mit 1. 1. 2019.