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Einleitung

Ziehensack2. LfgSeptember 2008

1. Kurrentienwesen

a) Ausgangspunkt:

1
Einen wichtigen Bestandteil zahlreicher Anwaltskanzleien stellt das Massengeschäft dar. Das Kurrentienwesen11Kurrentien (= Forderungseintreibungen, Mahnwesen, Betreibungsdienst = BD), vom lateinischen Zeitwort „currere“, also „laufen“ iSv „laufender (Arbeits-)Anfall“, also Betreibungscausen, Massengeschäft, engl „claims management“, „claim for money“, „claim for execution“.
§ 54 RL-BA definiert „Kurrentiensachen“ in einem Nebensatz wie folgt: „das sind Rechtssachen einfacher Art, die für eine Partei häufig oder in größerer Anzahl gleichartig zu bearbeiten sind“.
leidet - zT zu Unrecht - unter dem Ruf, dass es lediglich (zur Gänze oder aber jedenfalls zum größten Teil) um Routineerledigungen geht, bei welchen der intellektuelle Denkeinsatz als eher gering eingestuft werden muss.

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