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Benutzerhinweise

1. LfgOktober 2005

Die Schriftsatzmuster dienen als Beispiel und Vorlage zur Abfassung von gerichtlichen Schriftsätzen. Naturgemäß bedarf es der Adaptierung an den jeweils zu bearbeitenden Fall. Dies gilt nicht nur bezüglich der Personen-, Urkunds- und sonstigen Daten, sondern auch der rechtlichen Ausführungen. Letztere mögen für den Einzelfall passen oder aber eine zusätzliche Adaptierung/Ersetzung/Ergänzung benötigen.

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