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Anhang 13 - Gerichtsgebühren

Ziehensack4. LfgDezember 2011

1
1. Titelverfahren: Die im GerichtsgebührenG (GGG) geregelten Gerichtsgebühren bemessen sich für das Erkenntnisverfahren in der den tiefer stehenden Tabellen entnehmbaren Höhe (zum Exekutionsverfahren s unter 2.).

2
Der Tarif des GGG gliedert sich ua in jenen für I. Zivilprozesse und jenen für II. Exekutionsverfahren.

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