1. Titelverfahren: Die im GerichtsgebührenG (GGG) geregelten Gerichtsgebühren bemessen sich für das Erkenntnisverfahren in der den tiefer stehenden Tabellen entnehmbaren Höhe (zum Exekutionsverfahren s unter 2.).Der Tarif des GGG gliedert sich ua in jenen für I. Zivilprozesse und jenen für II. Exekutionsverfahren.

