Musterschriftsatz: Allgem 3A - Überweisungsantrag
1. Aufbau: Bei Zurückweisung der Mahn- oder sonstigen Klage wegen Unzuständigkeit, ohne dass vorher die Möglichkeit bestanden hat, einen entsprechenden Überweisungsantrag zu stellen, sieht § 230a ZPO vor, dass der Kläger binnen der Notfrist von 14 Tagen nach der Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses die Überweisung der Klage an ein anderes Gericht beantragen kann.
