1. Begriff und Wesen
Als Unternehmensverträge wird eine Reihe von Verträgen bezeichnet, mit denen ein vom Gesellschaftsvertrag abweichender Zustand herbeigeführt wird. Sie betreffen regelmäßig die Grundlagen der Gesellschaft und sorgen für eine „materielle Satzungsüberlagerung“. Im österreichischen Gesellschaftsrecht sind Unternehmensverträge nur in § 238 AktG geregelt.871 An der Tatsache, dass GmbHs zum Abschluss von Unternehmensverträgen berechtigt sind, besteht kein Zweifel.872

