1. Begriff und Wesen
Die formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft und umgekehrt ändert bloß die Rechtsform der Gesellschaft, nicht deren Identität297. Es erfolt daher keine Auflösung, Liquidation oder sonstige Vermögensübertragung. Eine formwechselnde Umwandlung bedeutet immer eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und ein Zurücktreten des Einflusses der Eigentümer auf die Führung der Gesellschaft.298 Zu einem Hinzutreten neuer Gesellschafter als typischer Folge der Strukturmaßnahme kommt es bei einem Rechtsformwechsel von einer GmbH zu einer AG nicht.

