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A. Theoretische Kurzeinführung

Fritz/Klement/Taub2. AuflAugust 2021

1. Begriff und Wesen

Die formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft und umgekehrt ändert bloß die Rechtsform der Gesellschaft, nicht deren Identität297297Aus diesem Grunde ist auch ein positiver Verkehrswert nicht erforderlich. Vgl hierzu OGH 7.11.2007, 6 Ob 235/07p = GesRZ 2008, 100 = ecolex 2008/86, 243 = RWZ 2008/33, 104.. Es erfolt daher keine Auflösung, Liquidation oder sonstige Vermögensübertragung. Eine formwechselnde Umwandlung bedeutet immer eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und ein Zurücktreten des Einflusses der Eigentümer auf die Führung der Gesellschaft.298298Vgl hierzu auch Szep in Arztmann/Karollus (Hrsg), AktG III6 (2018) § 245 Rz 1. Zu einem Hinzutreten neuer Gesellschafter als typischer Folge der Strukturmaßnahme kommt es bei einem Rechtsformwechsel von einer GmbH zu einer AG nicht.

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