1. Grundlagen
Begriff. Eine Verschmelzung223 im rechtlichen Sinn ist eine unternehmensrechtliche Strukturmaßnahme, bei welcher die Übertragung des Vermögens
einer oder mehrerer Kapitalgesellschaften224 (übertragende Gesellschaften) durch Gesamtrechtsnachfolgeunter Ausschluss der Liquidation (und der damit verbundenen Aufdeckung der stillen Reserven)
