Rechtliche Due-Diligence-Anforderungsliste
A. Vorbemerkungen
Eine Due Diligence, bekannt als „Sorgfaltspflicht“, bezeichnet die gebotene Sorgfalt bei der Durchführung einer Bonitätsprüfung und Unternehmensbewertung vor der Übernahme eines Unternehmens bzw einer Unternehmensbeteiligung, oder wie im hier gegenständlichen Fall eines Immobilienportfolios. Due-Diligence-Prüfungen analysieren Stärken und Schwächen des Kaufgegenstandes sowie die mit dem Kauf verbundenen Risiken und sind letztlich notwendig, um den Kaufgegenstand zu bewerten.