– 01 | „Unechter“ Betriebsführungsvertrag |
– 02 | Managementvertrag |
– 03 | Organschaftsvertrag |
39.2. – 01 „Unechter“ Betriebsführungsvertrag
Anmerkungen:
Betriebsführungsverträge werden üblicherweise im Rahmen von Konzernumstrukturierungen abgeschlossen, um während der Schwebezeit zwischen dem zurückliegenden Ausgliederungsstichtag und dem Wirksamwerden der Ausgliederung durch Eintragung im Firmenbuch wirtschaftlich bereits den Zustand nach der Ausgliederung herzustellen. Die ausgliedernde Gesellschaft führt bis zur Eintragung den übernehmenden Betrieb im eigenen Namen aber auf Rechnung der aufnehmenden Körperschaft. Zwischen fremden Dritten ist ein Betriebsführungsvertrag eher selten; das Muster kann – mit einer entsprechend individualisierten Präambel – allerdings auch für diesen Fall verwendet werden.