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Zur Haftung des Kommanditisten

GesellschaftsrechtPersonengesellschaftenGruberSeptember 2023

Der Kommanditist haftet mit seinem gesamten Vermögen. Eine gegenüber Dritten wirksame betragliche Beschränkung folgt aus der im Firmenbuch eingetragenen Haftsumme.

​​Zusammenfassung zur Haftung

Der Haftung des Kommanditisten ist ein eigener Abschnitt gewidmet. Die §§ 171 bis 176 UGB regeln zusammengefasst Folgendes:

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