Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend.
Im Folgenden wird erklärt, wann und wie die wirtschaftliche Betrachtungsweise wirkt und welche Ausnahmen es hierzu gibt.