Alle Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung seiner Einkunftsquelle aufbringt, werden im § 16 EStG als Werbungskosten definiert. Werbungskosten sind die Ausgaben der außerbetrieblichen Einkunftsarten. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Werbungskosten, den Zeitpunkt der Geltendmachung und besondere gesetzlich angeführte Werbungskosten.