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Weitergabeverbot

UnternehmensrechtKapitalmarktrechtHössl-NeumannApril 2026

Das Weitergabeverbot erfasst die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformation. Dem gleichgestellt sind die Weitergabe verbotener Empfehlungen und das Verleiten anderer, nachdem man selbst verleitet wurde. Ziel des Weitergabeverbots ist es, die selektive Verbreitung nichtöffentlicher Information einzuschränken. Damit wird Insiderhandel vorgebeugt.

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