Weitere Anwendungsfälle des § 1358 ABGB

SchuldrechtBürgschaftArbeitshilfenMerzOktober 2025

Arbeitshilfe: Weitere Anwendungsfälle des § 1358 ABGB

Der Rückgriffsanspruch nach § 1358 ABGB steht nicht bloß dem Bürgen zur Verfügung, sondern jedem, der eine materiell fremde Schuld begleicht.1110 Ob 8/15x = ecolex 2016/120; RIS-Justiz RS0112742; RS0032424. Also etwa auch:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte