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Wechsel der Gewinnermittlungsart

EinkommensteuerEinkünfteermittlungBieber/TratlehnerSeptember 2023

Grundsätzlich führt jede Gewinnermittlungsart zum selben Totalgewinn. Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart (freiwillig oder verpflichtend) kann unter Umständen eine Verschiebung hervorrufen. Diese Thematik wird im § 4 Abs 10 EStG durch Zu- und Abschlägen gelöst. Dadurch kommt es in manchen Fällen zu einem Übergangsgewinn bzw -verlust. 

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