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vorläufige Verbindlichkeit oder Vollstreckbarkeit

ZivilverfahrensrechtAußerstreitverfahrenDeixler-Hübner/MeisingerApril 2023

Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Richter die Möglichkeit, einem Beschluss im Außerstreitverfahren, noch bevor dieser in Rechtskraft erwächst, seine Verbindlichkeit oder Vollstreckbarkeit zuzuerkennen.

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