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Verwaltungsstrafrecht – Privatanklage und Entscheidung über privatrechtliche Ansprüche

VerwaltungsrechtVerwaltungsstrafrechtGabrielFebruar 2026

Die Verfolgung von Privatanklagedelikten ist nur aufgrund eines Strafantrags durch die verletzte Person möglich. Die Privatanklage ist im Verwaltungsstrafrecht nur sehr eingeschränkt vorgesehen. 

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