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Verwaltungsgerichtshof

VerwaltungsrechtVerwaltungsverfahrenFürst/TacacsJuli 2024

Der VwGH überprüft die Rechtmäßigkeit von Erkenntnissen und Beschlüssen von (Verwaltungs-)Gerichten. Aufgrund der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (1. Verwaltungsgericht, 2. VwGH) besteht ein beschränkter Zugang zum VwGH.

Zuständigkeit des VwGH

Nur in grundsätzlichen Rechtsfragen kann der VwGH angerufen werden.11Gruber, Zur Rechtsprechung des VwGH über die Unzulässigkeit der Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG, ZVG 2015, 128 (128).

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