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Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

StrafrechtUmweltstrafrechtToberSeptember 2025

Charakteristisch für das Umweltstrafrecht ist seine verwaltungsakzessorische Ausgestaltung: Eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wird demnach nur dann begründet, wenn zugleich gegen eine verwaltungsrechtliche Bestimmung (Rechtsvorschrift oder behördlicher Auftrag) verstoßen wird.

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