Durch die Kündigung kann ein nicht zeitlich beschränktes Dauerschuldverhältnis von beiden Vertragsteilen gelöst werden. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige, jedoch nicht annahmebedürftige, Willenserklärung. Mangels einer entsprechenden Vereinbarung kann formlos und/oder konkludent gekündigt werden. Die Kündigung ist ein bedingungsfeindliches Rechtsgeschäft. Dies wird dadurch begründet, dass der Erklärungsempfänger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der sofortigen klaren Erkennbarkeit der Rechtslage hat.