vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertragskündigung

SchuldrechtAllgemeinesUngerSeptember 2024

Durch die Kündigung kann ein nicht zeitlich beschränktes Dauerschuldverhältnis von beiden Vertragsteilen gelöst werden. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige, jedoch nicht annahmebedürftige, Willenserklärung. Mangels einer entsprechenden Vereinbarung kann formlos und/oder konkludent gekündigt werden. Die Kündigung ist ein bedingungsfeindliches Rechtsgeschäft. Dies wird dadurch begründet, dass der Erklärungsempfänger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der sofortigen klaren Erkennbarkeit der Rechtslage hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte