Vertragliche Obliegenheiten sind vertraglich vereinbarte Pflichten der VN im Rahmen des Versicherungsvertrags. Diese Obliegenheiten sind nicht identisch mit gesetzlichen Pflichten, sondern ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wenn die VN gegen die Obliegenheiten verstoßen, kann dies zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen und zur Kündigung des Versicherungsvertrages.

