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Versicherungsvertragsrecht – AVB

UnternehmensrechtVersicherungsrechtFrankMärz 2026

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sind die AGB der Versicherungen. Ihre Anwendbarkeit muss vertraglich vereinbart werden. Sie sind wie Verträge gem §§ 914 f ABGB auszulegen, wobei der OGH diese allgemeinen Regeln für AVB in zahlreichen Urteilen konkretisiert hat. AVB unterliegen wie alle AGB der Klauselkontrolle (Geltungs-, Inhalts- und Transparenzkontrolle). 

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