Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sind die AGB der Versicherungsunternehmen. Ihre Anwendbarkeit muss vertraglich vereinbart werden. Sie sind wie Verträge gem §§ 914 f ABGB auszulegen, wobei der OGH diese allgemeinen Regeln für AVB in zahlreichen Urteilen konkretisiert hat. AVB unterliegen wie alle AGB der Klauselkontrolle (Geltungs-, Inhalts- und Transparenzkontrolle).