Eine Schadenersatzpflicht setzt grundsätzlich ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers voraus. Neben der adäquaten rechtswidrigen (insb im Rechtswidrigkeitszusammenhang stehenden) Verursachung eines ersatzfähigen Schadens ist in der Regel Verschulden (persönliche Vorwerfbarkeit) erforderlich. Die Verschuldenshaftung kann sich durch Begehung eines Deliktes oder Verletzung eines Vertrages ergeben (Deliktshaftung, Vertragshaftung). Von der Verschuldenshaftung zu unterscheiden sind Gefährdungshaftung und Eingriffshaftung. Diese sind von einem Verschulden des Schädigers unabhängig.