Der Fremdverhaltensgrundsatz ist der international anerkannte Maßstab für die Prüfung der Einkünfteabgrenzung zwischen miteinander verbundenen Unternehmen. Er dient der Überprüfung, ob konzerninterne Geschäftsvorfälle so abgewickelt wurden, wie dies unter fremden Dritten vereinbart worden wäre. Wird festgestellt, dass Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen nicht fremdüblich sind, so können diese bzw die Steuerbemessungsgrundlage von den zuständigen Finanzverwaltungen angepasst werden.