Verjährungsunterbrechung - Anerkennung

SchuldrechtVerjährungArbeitshilfenMerzOktober 2025

Anerkennung und Verjährungsunterbrechung iSd § 1497 ABGB – Ausgewählte Beispiele

Sachverhalt

Anerkenntnis ja/nein

Entscheidungsnachweis

Verbesserungszusagen/Verbesserungsversuche des Werkunternehmers

Ja

Deklaratives Anerkenntnis der Schadenersatzforderung (sowie der Gewährleistungsrechte) des Werkbestellers

8 Ob 17/24v; 3 Ob 16/16y;

RIS-Justiz RS0018762

Die Verpflichtete beschwerte sich bei der Klägerin immer wieder über zu hohe Rechnungen. Manche davon stornierte die Klägerin. Die Verpflichtete stellte nun ein „Gentlemen’s Agreement“ in Aussicht, um unklare Situation zu bereinigen.

Nein

Eine Erklärung des Schuldners, aus der sich nicht deutlich ergibt, dass der Schuldner die Forderung „zugibt“, genügt für ein Anerkenntnis nicht.

7 Ob 146/15v;

RIS-Justiz RS0034477 (T 2)

Teilzahlung, wenn zweifelfrei feststeht, dass der Schuldner mit ihr nur einen Teil seiner Schuld abdecken wollte und nicht der Meinung war, den Gläubiger ganz damit zu befriedigen.

Ja

8 Ob 10/15a;

RIS-Justiz RS0034516 (T 2)

Unterfertigung einer Ratenvereinbarung

Ja

7 Ob 292/04y

Stundungsbitte des Schuldners

Ja

7 Ob 292/04y

(Dies entspricht nicht der stRsp; aber der überwL; s dazu unter Stundung.)

Erklärung des Schuldners, dass er zwar kein Geld habe, aber stattdessen eine bestimmte Naturalleistung erbringen will.

Ja

Schlüssige Anerkennung der Geldschuld dem Grunde nach

4 Ob 66/07w

Aussage des Verpflichteten, dass er nur aufgrund finanzieller Engpässe (er habe kein Geld) den Unterhalt nicht zahlen können.

Ja

LGZ Wien 46 R 507/84 = EFSlg 46.144

Widerspruchslose Entgegennahme einer Rechnung.

Nein

RIS-Justiz RS0014111

Vereinbarung, dass die Abrechnung der in Frage stehenden Forderung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.

Ja

RIS-Justiz RS0034510

Der Schuldner verlangte vom Gläubiger nach Erhalt der Honorarnote eine Aufschlüsselung.

Nein

OLG Wien 1 R 128/90 = AnwBl 1992/4032

Einräumung eines Pfandrechts durch den Schuldner und Austausch der Pfandsache

Ja

6 Ob 126/03b

Antrag des Mieters, den zulässigen Hauptmietzins der Höhe nach festzustellen, und Beteiligung des Mieters am Verfahren vor der Schlichtungsstelle iZm einer Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 1 und Abs 2 MRG

Ja 

Anerkenntnis liegt in der Verfahrensführung, die das Recht in seinem Bestand voraussetzt.

5 Ob 79/02g und 1 Ob 252/02v (iZm der Unterbrechung einer Präklusivfrist)

Zahlung eines Teilschmerzengeldes im Rahmen einer diversionellenErledigung eines Strafverfahrens

Im konkreten Fall: Nein

Dem Schuldner ging es nur darum, nicht verurteilt zu werden.

Jedoch Einzelfallentscheidung.

2 Ob 186/04y

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