Anerkennung und Verjährungsunterbrechung iSd § 1497 ABGB – Ausgewählte Beispiele
Sachverhalt | Anerkenntnis ja/nein | Entscheidungsnachweis |
Verbesserungszusagen/Verbesserungsversuche des Werkunternehmers | Ja Deklaratives Anerkenntnis der Schadenersatzforderung (sowie der Gewährleistungsrechte) des Werkbestellers | 8 Ob 17/24v; 3 Ob 16/16y; RIS-Justiz RS0018762 |
Die Verpflichtete beschwerte sich bei der Klägerin immer wieder über zu hohe Rechnungen. Manche davon stornierte die Klägerin. Die Verpflichtete stellte nun ein „Gentlemen’s Agreement“ in Aussicht, um unklare Situation zu bereinigen. | Nein Eine Erklärung des Schuldners, aus der sich nicht deutlich ergibt, dass der Schuldner die Forderung „zugibt“, genügt für ein Anerkenntnis nicht. | 7 Ob 146/15v; RIS-Justiz RS0034477 (T 2) |
Teilzahlung, wenn zweifelfrei feststeht, dass der Schuldner mit ihr nur einen Teil seiner Schuld abdecken wollte und nicht der Meinung war, den Gläubiger ganz damit zu befriedigen. | Ja | 8 Ob 10/15a; RIS-Justiz RS0034516 (T 2) |
Unterfertigung einer Ratenvereinbarung | Ja | 7 Ob 292/04y |
Stundungsbitte des Schuldners | Ja | 7 Ob 292/04y (Dies entspricht nicht der stRsp; aber der überwL; s dazu unter Stundung.) |
Erklärung des Schuldners, dass er zwar kein Geld habe, aber stattdessen eine bestimmte Naturalleistung erbringen will. | Ja Schlüssige Anerkennung der Geldschuld dem Grunde nach | 4 Ob 66/07w |
Aussage des Verpflichteten, dass er nur aufgrund finanzieller Engpässe (er habe kein Geld) den Unterhalt nicht zahlen können. | Ja | LGZ Wien 46 R 507/84 = EFSlg 46.144 |
Widerspruchslose Entgegennahme einer Rechnung. | Nein | RIS-Justiz RS0014111 |
Vereinbarung, dass die Abrechnung der in Frage stehenden Forderung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. | Ja | RIS-Justiz RS0034510 |
Der Schuldner verlangte vom Gläubiger nach Erhalt der Honorarnote eine Aufschlüsselung. | Nein | OLG Wien 1 R 128/90 = AnwBl 1992/4032 |
Einräumung eines Pfandrechts durch den Schuldner und Austausch der Pfandsache | Ja | 6 Ob 126/03b |
Antrag des Mieters, den zulässigen Hauptmietzins der Höhe nach festzustellen, und Beteiligung des Mieters am Verfahren vor der Schlichtungsstelle iZm einer Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 1 und Abs 2 MRG | Ja Anerkenntnis liegt in der Verfahrensführung, die das Recht in seinem Bestand voraussetzt. | 5 Ob 79/02g und 1 Ob 252/02v (iZm der Unterbrechung einer Präklusivfrist) |
Zahlung eines Teilschmerzengeldes im Rahmen einer diversionellenErledigung eines Strafverfahrens | Im konkreten Fall: Nein Dem Schuldner ging es nur darum, nicht verurteilt zu werden. Jedoch Einzelfallentscheidung. | 2 Ob 186/04y |

