vorheriges Dokument
nächstes Dokument

vereinbarte Formerfordernisse

SchuldrechtFormKolmaschSeptember 2024

Die Parteien eines Rechtsgeschäfts können grundsätzlich besondere, gesetzlich nicht vorgesehene Formerfordernisse für Erklärungen oder Vertragsänderungen vereinbaren. Solche Formvorbehalte können deklarative oder konstitutive Wirkung haben. Dies ist durch Auslegung zu klären. Auch ein konstitutiver Formvorbehalt hat jedoch nur beschränkte Wirkung, weil ihn die Parteien jederzeit durch schlichtes Nichteinhalten mit Bindungswillen umgehen können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte