Nimmt ein Verbraucher einen Kredit auf, soll er besonders geschützt werden. Dies erfolgt durch das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG). Beide Gesetze beruhen auf Richtlinien der EU (bzw. EG) und schützen den Verbraucher insb durch spezielle Informationspflichten, eine Bonitätsprüfung und ein Rücktrittsrecht.
Einleitung und Rechtsgrundlagen
Verbraucher-Kreditnehmer sollen durch