Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) bestimmt seit dem Jahr 2006, unter welchen Voraussetzungen Verbände für Straftaten verantwortlich gemacht werden können. Darüber hinaus regelt es das Verfahren, nach dem die Verantwortlichkeit festgestellt und den Verbänden Sanktionen auferlegt werden können. Auf Finanzvergehen ist das VbVG nur insoweit anzuwenden, als es im FinStrG vorgesehen ist. Als Verbände sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen anzusehen.