Qualifizierte Einrichtungen (QE) sind juristische Personen, die dazu legitimiert sind, zugunsten von Verbrauchern Verbandsklagen nach den §§ 619 ff ZPO zu erheben. Die Regelungen zur Anerkennung sowie zu allgemeinen Rechten und Pflichten von QE finden sich im Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG).

