Durch Unterhaltsvereinbarung können gesetzlich nicht bestehende Unterhaltspflichten begründet und gesetzliche Unterhaltspflichten konkret ausgestaltet oder abweichend von der Gesetzeslage geregelt werden. Die vertragliche Regelung gesetzlicher Unterhaltsansprüche unterliegt gewissen Grenzen, die beim Kindesunterhalt zum Schutz des Unterhaltsberechtigten am strengsten ausfallen. Da Unterhaltsvereinbarungen unter der Umstandsklausel stehen, halten sie wesentlichen Änderungen nicht stand.