Die Unterhaltsbemessung ist ein mehrstufiger Vorgang, bei dem die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und der Bedarf des Unterhaltsberechtigten berücksichtigt werden. Ein zentrales Element ist dabei die Prozentmethode, die als Orientierung abhängig von der Art des Unterhaltsanspruchs eine bestimmte Prozentanteil an der Unterhaltsbemessungsgrundlage als Unterhaltshöhe vorgibt.