Nicht jede Unterentlohnung ist strafbar, nicht jede strafbare Unterentlohnung führt sofort zu einer Strafe. Es gibt Ausnahmen und es gibt die Möglichkeit, die bereits eingetretene Strafbarkeit nachträglich aufzuheben, bevor es zu einer Bestrafung kommt. Ob tatsächlich eine Strafe zu zahlen ist, ist anhand eines Prüfungsschemas beantwortbar.
Prüfungsschema
§ 29 Abs 1 Satz 1 und 8 LSD-BG lauten: