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Unfreiwillige sexuelle Handlungen ohne Anwendung von Zwangsmitteln (§§ 205, 205a StGB)

StrafrechtSexualdelikteMilacherJänner 2025

§§ 205 und 205a StGB gelten für jede Person, unabhängig von Alter und Geschlecht und schützen vor unfreiwilligen sexuellen Handlungen ohne Anwendung von Zwangsmitteln. 

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