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Überstundenzuschläge - Arbeitsrechtliches

Entgelt: Anspruch & AbrechnungZulagen und ZuschlägeThöny-MaierDezember 2025

Für geleistete Überstunden gebührt laut Arbeitszeitgesetz ein Zuschlag in Höhe von 50 %. Bei Gewährung von Zeitausgleich für geleistete Überstunden ist der Zuschlag entweder in den Zeitausgleich einzubeziehen oder separat auszuzahlen. Kollektivverträge sehen häufig höhere Zuschläge als das Gesetz vor.

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