Kurzübersicht zur Zuverdienstgrenze
Einen detaillierten Überblick darüber, welche Einkunftsarten aufgrund ihrer steuerlichen Zuordnung als Zuverdienst gelten, gibt eine Liste, die auf der Homepage des Bundeskanzleramtes abrufbar ist und regelmäßig upgedatet wird (www.bundeskanzleramt.gv.at → Agenda → Familie → Kinderbetreuungsgeld → Antragstellung Kinderbetreuungsgeld → Antragsformulare für Kinderbetreuungsgeld→ Kurzübersicht zur Zuverdienstgrenze [PDF]).

