Übersicht - Vorstände in der Sozialversicherung

BeschäftigungsverhältnisseVorstandsmitgliederArbeitshilfenGhahramani-HoferJuli 2025

cv 

Beteiligungsausmaß

Sozialversicherungs-bestimmung

Beitragsgruppe

Meldung

0 % bis inklusive 25 %, sofern steuerrechtlich ein Dienstverhältnis gem
§ 47 Abs 1 und 2 EStG vorliegt

§ 4 Abs 1, 2 ASVG

B013 (Tarifgruppe Angestellte – Sonderfall (nur WF); ehemals D1p) ohne Kammerumlage (KU), ohne IESG-Zuschlag (IE), mit Wohnbauförderungsbeitrag (WF), allenfalls B013 A12 (ehemals: D2p), B013 A09A12 (Tarifgruppe Angestellte mit UV-Entfall/ 60. LJ vollendet/ALV Entfall Pensionsanspruch (IE-freie DV); ehemals: D2pu, D4pu)

Erfolgt durch den Dienstgeber

Mehr als 25 % oder wenn bei geringerer oder gar keiner Beteiligung steuerrechtlich kein Dienstverhältnis gem § 47 Abs 1 und 2 EStG vorliegt

§ 4 Abs 1
Z 6 ASVG

B028 (Tarifgruppe Vorstandsmitglieder bzw Geschäftsleiter bzw. Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsleiter (ohne PV); ehemals: D2x) ohne KU, ohne IE, ohne WF, allenfalls B028 A09 (Tarifgruppe Vorstandsmitglieder bzw Geschäftsleiter UV-Entfall 60. LJ vollendet; ehemals: D4xu)

Erfolgt durch den Vorstand

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