Verordnungen zum ASchG
Als Durchführungsbestimmungen zu Teilen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) werden vom zuständigen Ministerium Verordnungen erlassen, die explizit den Arbeitnehmerschutz betreffende Regelungen enthalten. Einige dieser Verordnungen enthalten nicht ausschließlich den Arbeitnehmerschutz betreffende Regelungen, sondern ebenfalls – aufgrund der Ermächtigungen in entsprechenden Materiengesetzen, wie zB der Gewerbeordnung 1994 – den jeweiligen Bereich näher regelnde Bestimmungen.

