Übersicht: Leistungsstörungen beim Werkvertrag

SchuldrechtVerträgeArbeitshilfenHaunschmidtAugust 2025

Anfängliche Unmöglichkeit

a)      Die Unmöglichkeit ist nicht auf die Wünsche des WB zurückzuführen bzw hat der WU seine Warnpflicht verletzt:

Der WB hat das Werk nicht übernommen: der WB schuldet keinen Werklohn oder er begehrt Vertragsanpassung wegen Irrtum118 Ob 97/00y; 4 Ob 96/16w. (Sowiesokosten).

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